Begehungsprotokolle

Sie möchten bei einem Immobilienverkauf im Nachgang keinen Rechtsstreit oder eine Rückabwicklung des Kaufvertrages?


Unsere Spezialisten begutachten fachmännisch und ausführlich das Objekt und dokumentieren in einem Begehungsprotokoll alle ersichtlichen Mängel. Dieses Protokoll können Sie dem Käufer aushändigen oder nehmen es sogar als Anlage zum Kaufvertrag und ersparen sich eventuelle spätere Reklamationen.
Die Abrechnung erfolgt auf Stundensatzbasis oder wir vereinbaren eine Pauschale.

Lassen Sie sich von einem Experten beraten.